Seit über 75 Jahren widmet sich Kloppe & Partner der steuerorientierten, wirtschaftsrechtlichen Spezialberatung von Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen.
Wir bieten Ihnen die gesamte Dienstleistungspalette einer modernen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. Unser Team besteht aus zwei Partnern mit der Berufsqualifikation Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie 12 weiteren hoch qualifizierten Mitarbeitern.
Unsere Mandanten sind national und international tätige Familienunternehmen, mittelständische Unternehmen, vermögende Privatpersonen und Familien, gemeinnützige und öffentliche Institutionen – auch in der Rechtsform der Stiftung – sowie Berufsverbände. Viele davon zählen uns seit Jahrzehnten zu ihren Beratern.
Wir verfügen über einen umfangreichen Erfahrungsschatz in der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung und sind bemüht, ihn ständig zu erweitern. Neben periodisch wiederkehrenden Arbeiten wie die Prüfung oder die Erstellung von Jahresabschluss und Konzernabschluss – auch erstellt nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) – oder die Erstellung von Steuererklärungen haben wir uns auf komplexe Beratungsthemen spezialisiert. So unterstützen wir unsere Mandanten bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge, bei der Einführung eines Controlling, bei der Umwandlung des Unternehmens in eine andere Rechtsform, beim Börsengang oder beim Unternehmenskauf bzw. Unternehmensverkauf. Im Vorfeld von Unternehmens- oder Immobilienakquisitionen führen wir in Zusammenarbeit mit namhaften Rechtsanwaltsbüros Sorgfaltsprüfungen (Due Diligence) durch.
Wir erarbeiten passgenaue und kreative Lösungen aus einer Hand und aus einem Guss, auch dann, wenn Lösungen von anderen nicht für möglich gehalten werden. Dabei vermeiden wir unnötige Gratwanderungen. Unsere Vorschläge sind auf Rechtssicherheit und auf Dauer angelegt.
Wichtige Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Hinweise auf die aktuelle Rechtsprechung
Mandanten-Informationen zum Jahresende 2011
Geänderte Beurteilung der Umsatzsteuerbarkeit der Haftungsvergütung einer Personengesellschaft